Yachtsegel aus den Segelmachereien der Allianz deutscher Segelmacher, Segel „made in Germany“ also, werden aufwändig konstruiert und fachgerecht verarbeitet.
Aber auch diese, mit aller fachmännischen Sorgfalt gebauten Segel können bei widrigen Umständen Schaden nehmen; zum Beispiel bei missglückten Manövern, Gewitter- und Sturmböen, oder bei dem sprichwörtlichen / tatsächlichen „Mast- und Schotbruch“. –
Ein so entstandener Segelschaden wird dann schnell zu einem Versicherungsfall mit der eigenen Kaskoversicherung.
Bei importierten Segeln aus möglicherweise weniger hochwertigen Tuchen oder aus einfachen Laminaten können eventuell Schäden auf Grund von Material-, Ausstattungs- oder Fertigungsmängeln auftreten. Auch maßliche Übertragungsfehler sind nicht auszuschließen. – In solchen Fällen führt der Segelschaden oder -mangel voraussichtlich zu einem Disput mit dem Händler oder Importeur des Segels.
Die ausgebildeten Segelmacher in den Betrieben unserer Allianz können und werden bei einer Schadenbeurteilung fachkundig und konstruktiv zur Seite stehen. Schadenursache, Schadenumfang und Reparaturmöglichkeiten werden aufgenommen.- Diese sachkundige Beurteilung kann dann bereits der Grundstein für eine Schadenregulierung zwischen Eigner und Versicherung sein.
Gleiches gilt für Herstellungsmängel bei einer drohenden juristischen Auseinandersetzung mit dem Segelhändler.
Kommt es dennoch zu rechtlichen Streitigkeiten, so wird in der Regel ein Sachverständiger für das Segelmacherhandwerk hinzugezogen. Der „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“, so die hochoffizielle Bezeichnung, wird von den Handwerkskammern geprüft und bestellt (nicht von den Industrie- und Handelskammern).
Derzeit gibt es bundesweit nur je einen öbuv Sachverständigen für das Segelmacherhandwerk in den HWK-Bezirken Lübeck und Schwerin.